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NÖ VerbandsG betreffend den Gemeindewasserleitungs¬verband Triestingtal- und Südbahngemeinden; teilweise Gesetzwidrigkeit der WassergebührenO 1990 des Wasserleitungsverbandes der Triestingtal- und Südbahngemeinden

Erkenntnisse des VfGHÖStZB 2002/54 Heft 4 v. 15.2.2002

Art 18 Abs 2 B-VG

Art 139 B-VG

Nö VerbandsG betreffend den Gemeindewasserleitungsverband Triestingtal- und Südbahngemeinden

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