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Zum Verhältnis der Jahres-USt-Verkürzung zur Vorauszahlungsverkürzung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/46 Heft 3 v. 1.2.2002

§ 33 Abs 1 und Abs 2 lit a FinStrG

Für die Bestrafung nach § 33 Abs 2 lit a sind klare und eindeutige Feststellungen erforderlich, die eine Beurteilung zulassen, ob der Täter nicht ohnehin den Tatbestand des § 33 Abs 1 hinsichtlich der Jahres-USt erfüllt hat.

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