§ 17 Abs 5 GebG
§ 33 TP 5 GebG
Nicht rückzahlbare Kautionen sind mit ihrem vollen Wert in die Bemessungsgrundlage für die Mietvertragsgeb einzubeziehen, auch wenn ihre Einbehaltung nur in bestimmten Fällen der Kündigung des Mietvertrages infolge Verletzung von Vertragsverpflichtungen vorgesehen ist, wobei es weder darauf ankommt, ob das Risiko des Eintritts des Verfalls wahrscheinlich ist, noch ob die eingegangene Vertragsverpflichtung rechtlich durchsetzbar ist.