§ 41 Abs 2 FLAG
§ 22 Z 2 EStG 1988
Ist ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Gf einer GmbH infolge der Durchführung der Geschäftsführungstätigkeit über einen längeren Zeitraum hinweg, in den geschäftlichen Organismus der Ges eingegliedert, ist die Erfassung seiner Bezüge für den DB wegen fehlendem Unternehmerrisiko insb dann nicht rechtswidrig, wenn ihm selbst in Verlustjahren ein Gf-Bezug in nur unwesentlich unter dessen ständiger Höhe angewiesen wird.