§ 41 Abs 2 FLAG
§ 22 Z 2 EStG 1988
Vergütungen an den wesentlich beteiligten, in den Organismus der Ges eingegliederten Gf mit ergebnisunabhängiger Entlohnung und Entnahmen nach Bedarf des Gf unterliegen wegen fehlenden Unternehmerrisikos der DB-Pflicht.