und Verweigerung der Einsichtnahme in Honorarnoten; Schreibbüro als Versicherungsgrundlage ohne Einkunftsquelleneigenschaft; Nichtabsetzbarkeit von Parkstrafen
§ 2 Abs 3 EStG 1988
und Verweigerung der Einsichtnahme in Honorarnoten; Schreibbüro als Versicherungsgrundlage ohne Einkunftsquelleneigenschaft; Nichtabsetzbarkeit von Parkstrafen
§ 2 Abs 3 EStG 1988