vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bekämpfung der Beweiswürdigung gem § 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO unzulässig

Erkenntnisse des OGHÖStZB 2002/723 Heft 21 v. 1.11.2002

§ 33 Abs 2 lit a FinStrG

§ 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO

Verlässt die Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes gem § 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO die tatsächlichen Sachverhaltsannahmen des Erstgerichtes und bekämpft sie nach Art einer Schuldberufung die Beweiswürdigung, so ist dies im kollegialgerichtlichen Verfahren unzulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!