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Keine Verkürzung der USt-Sondervorauszahlung aufgrund ihrer automatischen Anrechnung. Zahlungserleichterungen,

Erkenntnisse des OGHÖStZB 2002/721 Heft 21 v. 1.11.2002

die erst nach Ausfertigung eines Rückstandsausweises über vollstreckbar gewordene AbgSchuldigkeiten (§ 229 BAO) beantragt und bewilligt werden, haben für den Strafaufhebungsgrund der Selbstanzeige nach § 29 FinStrG keine Bedeutung

§ 29 FinStrG

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