vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nur eine den Denkgesetzen widersprechende Begründung bewirkt einen Nichtigkeitsgrund iSd § 281 Abs 1 Z 5 StPO.

Erkenntnisse des OGHÖStZB 2002/665 Heft 20 v. 15.10.2002

Voraussetzungen des § 281 Abs 1 Z 5a StPO. Eine Rechtsrüge, die einen Feststellungsmangel behauptet, aber dabei eine im Urteil festgestellte Tatsache verschweigt oder bestreitet, entspricht nicht § 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO. Die Vernehmung als Verdächtiger durchbricht bei hinreichender Individualisierung die Verjährung (§ 31 Abs 4 lit b FinStrG). Fußballöffentlichkeit und Generalprävention iSd § 43 Abs 1 StGB

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!