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DB-Pflicht eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Gf bei Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Ges und fehlendem Unternehmerrisiko

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/643 Heft 20 v. 15.10.2002

§ 41 Abs 2 FLAG

§ 22 Z 2 EStG 1988

Ist ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Gf in den geschäftlichen Organismus der Ges eingegliedert und trifft ihn kein Unternehmerrisiko, weil ihn als Gf das Wagnis ins Gewicht fallender Einkommensschwankungen nicht trifft, unterliegen seine Bezüge auch dann der DB-Pflicht, wenn er sich bei bestimmten Verrichtungen vertreten lassen kann.

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