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Provisorisch angemietetes Objekt steht der Anwendung des § 3 Abs 5 ErbStG auf erst zu errichtendes Einfamilienhaus nicht entgegen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/607 Heft 19 v. 1.10.2002

§ 3 Abs 5 ErbStG

Ein wegen der erst zu erfolgenden Errichtung eines Einfamilienhauses vorübergehend angemietetes Objekt (Provisorium) steht der Anwendung des § 3 Abs 5 ErbStG nicht entgegen.

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