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Inanspruchnahme eines Gf zur Haftung für nicht termingerecht entrichtete Abg (Gebrauchsabg) infolge Nichtaufscheinens des Primärschuldners im Firmenbuch bzw Gewerberegister nach Änderung des Firmennamens

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/521 Heft 17 v. 1.9.2002

§ 7 Wr LAO

§ 7 BAO

Traf die FinBeh keine Feststellungen darüber, ob die von einer Primärschuldnerin - die ihren Firmenwortlaut geändert hat, aber weiterhin besteht - nicht entrichteten Abg (Gebrauchsabg) bei dieser eingebracht hätten werden können, kann der Gf nicht bloß deshalb zur Haftung herangezogen werden, weil die FinBeh die Primärschuldnerin unter ihrem alten Namen nicht mehr im Firmenbuch bzw im Gewerberegister aufgefunden hat.

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