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Zinsenzahlung für Kapitalnutzung eines „zu früh“ ausbezahlten Kaufpreises keine Werbungskosten (Rückzahlung von Einnahmen)

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/480 Heft 17 v. 1.9.2002

§ 16 Abs 2 EStG 1988

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