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Eine Berücksichtigung von fiktiven Beträgen als außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/351 Heft 14 v. 15.7.2002

§ 34 EStG 1988

Eine Berücksichtigung von fiktiven Beträgen als außergewöhnliche Belastung kommt nicht in Betracht, weil sie dem AbgPfl tatsächlich nicht erwachsen sind.

VwGH 30.05.2001, 96/13/0052

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