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Kein IFB bei selbst hergestellten unkörperlichen Wirtschaftsgütern

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/346 Heft 14 v. 15.7.2002

§ 4 Abs 1 EStG 1988

§ 10 EStG 1988

Das Auslegungsergebnis, das für selbst erstellte unkörperliche Wirtschaftsgüter statuierte Aktivierungsverbot des § 4 Abs 1 EStG 1988 stehe der Zuerkennung eines IFB für solche Wirtschaftsgüter hindernd entgegen, erweist sich als zutreffend. Die in einem Teil des Schrifttums geäußerten Einwände vermögen nicht zu überzeugen.

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