§ 4 Abs 1 GeflügelwirtschaftsG 1969
Die Zwischenschaltung ausländischer Sitzges kann unter bestimmten Umständen die Annahme rechtfertigen, dass der Importausgleich umgangen werden soll.
VwGH 25.09.2001, 95/14/0098
§ 4 Abs 1 GeflügelwirtschaftsG 1969
Die Zwischenschaltung ausländischer Sitzges kann unter bestimmten Umständen die Annahme rechtfertigen, dass der Importausgleich umgangen werden soll.
VwGH 25.09.2001, 95/14/0098