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Beginn der Verjährungsfrist

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/253 Heft 11 v. 1.6.2002

§ 207 BAO

Ist der AbgBeh das Vorliegen eines Verwirkungstatbestandes einer ursprünglich in Anspruch genommenen Steuerbefreiung aufgrund einer AbgErklärung bekannt geworden, so beginnt die Verjährungsfrist zu laufen.

VwGH 17.05.2001, 98/16/0256

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