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Keine Unterscheidung zwischen formeller und materieller Streitgenossenschaft hinsichtlich der Gerichtsgebühr

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/242 Heft 11 v. 1.6.2002

§ 19a GGG

Ebenso mit bloß pauschalem Verweis auf das abgedruckte Erk: 24. 1. 2001, 99/16/0076

§ 19a GGG erfasst sowohl die materielle als auch die formelle Streitgenossenschaft.

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