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Ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgebenden Tatsachen bzw Beweismittel im Erstverfahren schließt die Wiederaufnahme von Amts wegen nicht aus;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2002/218 Heft 11 v. 1.6.2002

Leistungsbeziehungen zwischen dem Gesellschafter und der Personengesellschaft sind nur dann steuerlich anzuerkennen, wenn der Gesellschafter die Leistungen aus einem eigenständigen Betrieb zu fremdüblichen Konditionen an die Personengesellschaft erbringt; zwischen den vom Gesellschafter erbrachten Leistungen und den von der Mitunternehmerschaft entfalteten Tätigkeiten darf kein enger sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang bestehen; Wirtschaftsgüter, die vor der Einbringung im Rahmen einer betrieblichen Tätigkeit zur Erzielung von Einkünften verwendet wurden, dürfen mit dem Entnahmeteilwert angesetzt werden

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