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Verletzung der Ermittlungspflicht bei ungeprüfter Übernahme von AbgErklärungen, die ausdrücklich auf Abweichung von Rechtsmeinung der AbgBeh hinweisen; Zulässigkeit der aufsichtsrechtlichen Aufhebung dieses B

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/151 Heft 9 v. 1.5.2001

§ 115 Abs 1 BAO

§ 299 Abs 1 lit c BAO

Übernimmt die AbgBeh ohne weitere Ermittlungen in ihren B Erklärungen des AbgPfl, die ausdrücklich unter dem Vorbehalt gemacht wurden, dass diese Erklärungen von der Rechtsmeinung der AbgBeh abweichen, so verletzt sie ihre amtswegige Ermittlungspflicht. Eine derartige Konstellation berechtigte die Oberbeh zur Aufhebung dieses B im Wege der Ausübung des Aufsichtsrechts.

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