§ 48 BAO
1. Bei Vornahme einer unilateralen Entlastungsmaßnahme ist die Ermessensübung an der üblichen Staatenpraxis beim Abschluss von DBA zu orientieren. Internationale Steuervertragsgrundsätze stellen im Rahmen des § 48 BAO zulässige und berücksichtigungswürdige Ermessensgründe dar.