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Wird mit der Überreichung einer Klage auch ein Verfahrenshilfeantrag gestellt und dieser in der Folge abgewiesen, so ist die Überreichung der Klage gebührenpflichtig;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/113 Heft 7 v. 1.4.2001

wird die Verfahrenshilfe bewilligt, tritt die Gebührenfreiheit mit dem Tag ein, an dem sie beantragt worden ist

§ 9 GGG

1. Gem § 9 Abs 1 GGG tritt dann, wenn die Verfahrenshilfe bewilligt wird, die Gebührenfreiheit mit dem Tag ein, an dem sie beantragt worden ist.

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