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Voraussetzungen für Recht auf vollen Vorsteuerabzug, wenn der Unternehmer auch unecht befreite Umsätze tätigt

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2001/74 Heft 5 v. 1.3.2001

Art 17 Sechste MWSt-RL

Art 2 Erste MWSt-RL

1. Das Recht auf uneingeschränkten Vorsteuerabzug besteht nur dann, wenn die bezogenen Gegenstände und Dienstleistungen direkt oder unmittelbar mit solchen Ausgangsumsätzen zusammenhängen, die das Recht auf Vorsteuerabzug eröffnen.

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