auf (steuerfreie) Beteiligungserträge einerseits und den (stpfl) Veräußerungsgewinn andererseits
Art 7 Abs 1 B-VG
§ 10 KStG 1988
auf (steuerfreie) Beteiligungserträge einerseits und den (stpfl) Veräußerungsgewinn andererseits
Art 7 Abs 1 B-VG
§ 10 KStG 1988