§ 18 Abs 1 Z 3 lit b und Abs 4 Z 2 lit b EStG 1988
VwGH 25.01.2000, 94/14/0079
Lässt ein Grundstückseigentümer lediglich einen Bauplan erstellen, eine Baubewilligung erteilen und hebt er händisch eine Baugrube aus, die er anschließend wieder zuschüttet, so handelt es sich dabei nicht um Maßnahmen, die ausreichen, dass aus ihnen die Verwendung des Grundstücks zur Errichtung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung erkennbar wäre. Es kommt daher zu einer Nachversteuerung geltend gemachter Sonderausgaben.