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Vorsteuern aus der (Teil-)Betriebsübertragung

Erkenntnisse des EuGHÖStZB 2001/346 Heft 20 v. 15.10.2001

Art 5 Abs 8 Sechste RL

Art 17 Abs 5 Sechste RL

1. Gem Art 5 Abs 8 Sechste RL können Mitgliedstaaten die Übertragung eines Gesamtvermögens oder eines Teilvermögens so behandeln, als ob keine Lieferung von Gegenständen vorliegt. Macht der Mitgliedstaat von diesem Wahlrecht Gebrauch, ist eine solche Übertragung kein steuerbarer Umsatz.

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