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Es ist jedoch nicht erforderlich, dass mit der Bewirtung selbst ein Werbeobjekt in Form einer Werbebotschaft an eine Zielperson herangetragen wird

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/238 Heft 15 v. 1.8.2001

§ 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988

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