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Im Zusammenhang mit der Anwendung neuen Rechts auf früher verwirklichte Sachverhalte ist jenes Gesetz maßgebend, innerhalb dessen zeitlichen Bedingungsbereiches der Sachverhalt gesetzt worden ist,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/219 Heft 14 v. 15.7.2001

der die Verwirklichung des Abgabentatbestandes bewirkt

§ 4 BAO

§ 8 Abs 4 und Abs 5 FLAG

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