vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Für die Beurteilung, ob die Zuwendungen an die Gf als Gesellschafterin der GmbH einem Fremdvergleich standhalten, kann es allein auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, für die die ­Zuwendungen geleistet wurden, ankommen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/178 Heft 11 v. 1.6.2001

§ 8 Abs 2 KStG 1988

§ 167 Abs 2 BAO

1. Für die Beurteilung, ob die Zuwendungen an die Gf als Gesellschafterin der GmbH einem Fremdvergleich standhalten, kann es allein auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, für die die Zuwendungen geleistet wurden, ankommen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!