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Tätigkeit eines Rechtsberaters ist der Tätigkeit eines Rechtsanwaltes nicht ähnlich

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/176 Heft 11 v. 1.6.2001

§ 22 Abs 1 Z 1 lit b EStG 1972

Die Tätigkeit eines Rechtsberaters ist auch dann, wenn sie von einer (ehemals) als Richter tätigen Person ausgeübt wird, nicht als der Tätigkeit eines RA ähnlich anzusehen.

VwGH 16.05.2000, 94/14/0105

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