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Freiwillig getätigte Aufwendungen sind nicht als ag Belastung abzugsfähig

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/163 Heft 10 v. 15.5.2001

§ 34 EStG 1988

Freiwillig getätigte Aufwendungen können nach § 34 EStG ebenso wenig Berücksichtigung finden wie Aufwendungen, die vom StPfl vorsätzlich herbeigeführt wurden oder die sonst die Folge eines Verhaltens sind, zu dem sich der StPfl aus freien Stücken entschlossen hat (vgl zB E 4. 4. 1990, 89/13/0100, und 19. 3. 1998, 95/15/0024)

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