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Kein Betriebsausgabencharakter eines Forderungsverzichts ­gegenüber GmbH, deren Anteile im Privatvermögen eines Einzelunternehmers stehen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2001/161 Heft 10 v. 15.5.2001

§ 4 Abs 4 EStG 1988

Dem Verzicht eines Einzelunternehmers auf Forderungen an eine GmbH, deren Anteile er im Privatvermögen hält, kommt kein Betriebsausgabencharakter zu.

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