vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bis zum Gewinnverteilungsbeschluss ist das Gewinnbezugsrecht der Gesellschafter aufschiebend bedingt durch das Entstehen von Gewinn, durch Bilanzfeststellung und durch den Gesellschafterbeschluss auf Ausschüttung des Gewinnes;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/188 Heft 9 v. 1.5.2000

das Recht des Vermächtnisnehmers entsteht mit dem Tod des Erblassers

§ 2 Abs 1 und Abs 2 ErbStG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte