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Die AbgBeh 2. Instanz hat, sofern die Berufung nicht zurückzuweisen ist, immer in der Sache selbst zu entscheiden

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/171 Heft 8 v. 15.4.2000

§ 278 BAO, § 279 Abs 1 BAO, § 282 BAO, § 289 BAO, § 303 BAO

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