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Der Formulierung "sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses" in § 22 Z 2 EStG 1988 ist jenes Verständnis beizulegen, dass es auf die Weisungsgebundheit nicht ankommt;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/158 Heft 8 v. 15.4.2000

dem Kriterium des Unternehmerwagnisses kommt hier wesentliche Bedeutung zu

§ 41 FLAG

§ 22 Z 2 EStG § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG

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