§ 4 EStG 1988
§ 174 Abs 3 und Abs 4 AktG
1. Obwohl die Gewährung von Genussrechten nur im § 174 Abs 3 und 4 AktG geregelt ist, können Genussrechte auch von einer GmbH oder einem anderen Kaufmann begeben werden.
§ 4 EStG 1988
§ 174 Abs 3 und Abs 4 AktG
1. Obwohl die Gewährung von Genussrechten nur im § 174 Abs 3 und 4 AktG geregelt ist, können Genussrechte auch von einer GmbH oder einem anderen Kaufmann begeben werden.