- EStG 1988 § 4; AktG § 174 Abs 3 und Abs 4: Die Aktivierungspflicht eines Genussrechtes hängt von der Wirtschaftsguteigenschaft ab
- EStG 1972 § 4 Abs 4, § 7 Abs 1: Ob ein Verkehrsunfall betrieblich oder privat veranlasst ist, hängt ua vom Grad des Verschuldens des Lenkers ab
- EStG 1988 § 28 Abs 5 Z 5: Vom Erblasser und vom Vorerben gebildete Beträge sind vom Nacherben auch bei Einzelrechtsnachfolge fortzuführen
- KStG 1988 § 8 Abs 2; UStG 1972 § 1 Abs 1 Z 2 lit b; BAO § 288: Einem Geschäftsführer gebührt auch ohne Vorliegen einer Vereinbarung angemessene Entlohnung; kein Eigenverbrauch bei einer verdeckten Gewinnausschüttung in Form von Geldzuwendungen
- GewStG § 6 Abs 3, § 8 Z 4: An Fehlbeträgen kommen nur Beträge in Betracht, die in VorjahresB als Verlust festgesetzt wurden
- BAO § 21 Abs 1, §§ 22, 23: Intensität der verwandschaftlichen Beziehung für steuerliche Anerkennung von Vertragsgestaltungen nicht entscheidend
- BAO §§ 93, 184, § 207 Abs 2, § 303 Abs 1 lit b: Eine Schätzung gem § 184 BAO setzt kein vorsätzliches Fehlverhalten voraus; ein Verweis auf den BP-Bericht ist als Element der Begründung eines AbgB zulässig
- BAO § 211 Abs 1 lit g: Tilgungsiwirkung einer Umbuchung oder Überrechnung nur bei tatsächlicher Durchführung des Antrages
- BAO § 236 Abs 1: Keine Unbilligkeit, wenn die finanzielle Situation des AbgSchuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte
- BAO § 303 Abs 4; EStG 1972 § 23a: Das Führen eines steuerlichen Kapitalkontos stellt keine materielle Voraussetzung für die Ausgleichsfähigkeit des Verlustanteils eines Kommanditisten dar
- BAO § 311 Abs 4 zweiter Halbsatz: Weiteres Zuwarten nach abgewarteter Vorfragenentscheidung anderer Stellen als ausschließliches Verschulden an Verspätung
- VwGG § 41 Abs 1: Umfang der Nachprüfung beh Beweiswürdigung durch den VwGH