vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ein überwiegendes Interesse einer Partei steht einem AussetzungsB dann entgegen, wenn die Partei darlegt, dass sie im Wege eines Verfahrens vor dem VfGH "Anlassfall" werden möchte

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/79 Heft 4 v. 15.2.2000

§ 62, Stmk LAO, § 211 Stmk LAO

(§§ 85 BAO, § 281 BAO)

1. Die Aussetzung der Entscheidung über eine Berufung stellt eine Ermessensentscheidung dar. Eine solche Ermessensentscheidung ist nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte