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Reparatur durch Leasinggeber ist aufgrund konkreter Vertragslage kein Schadenersatz, sondern Leistungsaustausch

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/64 Heft 4 v. 15.2.2000

§ 1 Abs 1 Z 1 UStG 1994

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