vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bei B gem § 200 BAO hat die Beh darauf abzustellen, welcher rechtlichen Beurteilung einer Tätigkeit die größere Wahrscheinlichkeit zukommt; erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/60 Heft 4 v. 15.2.2000

§ 1 Abs 1 LiebhabereiVO, § 2 Abs 1 LiebhabereiVO

§ 115 BAO, § 200 BAO

1. Wahrscheinlichkeit iSd § 200 BAO liegt dann vor, wenn zu Beginn einer Tätigkeit die prognostizierte Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben auf Dauer gesehen einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nicht erwarten lässt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte