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Beschluss auf Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens an den EuGH mit der Frage, ob Leistungen, die ein Gesellschafter (im Rahmen einer Kapitalerhöhung) nicht selbst,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/40 Heft 3 v. 1.2.2000

sondern durch einen Dritten erbringt, „Einlagen jeder Art“ iS des Art 4 Abs 1 lit c der Kapitalansammlungs-RL darstellen

§ 2 Z 4 lit a KVG

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