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Bei der Interpretation des Begriffs der wirtschaftlichen Abhängigkeit ist der Zweck der EG-VerbrauchsteuerRL mitzuberücksichtigen; eine personelle Verflechtung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/538 Heft 24 v. 15.12.2000

und eine Verflechtung im Hinblick eine gemeinsame Vertriebsgesellschaft sind wohl Indizien für eine wirtschaftliche Abhängigkeit, jedoch bedarf es für die Annahme einer wirtschaftlichen Abhängigkeit noch weiterer Feststellungen

§ 3 Abs 5 BierStG

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