ein Wechsel der Gewinnermittlungsart auf den Betriebsvermögensvergleich zum Zeitpunkt des Ablebens vorzunehmen ist
§§ 4 Abs 3 und Abs 10, 6 Z 9 lit a, 37 EStG
ein Wechsel der Gewinnermittlungsart auf den Betriebsvermögensvergleich zum Zeitpunkt des Ablebens vorzunehmen ist
§§ 4 Abs 3 und Abs 10, 6 Z 9 lit a, 37 EStG