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Voraussetzung der Haftung gem § 4 Wr GetränkesteuerG 1992 - keine Haftung des Verpächters für Schulden eines Afterpächters

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/511 Heft 23 v. 1.12.2000

§ 4 Wr GetrStG 1992

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