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Fehlende Kenntnis des Angeklagten ­betreffend steuerlicher Verpflichtungen

Erkenntnisse des OGHÖStZB 2000/518 Heft 23 v. 1.12.2000

§ 33 Abs 1 FinStrG

§ 281 Abs 1 Z 5 StPO

Die - nicht eigens erörterte - Angabe, der Angekl habe vor den inkriminierten Tathandlungen in Deutschland einen Gastbetrieb geführt und in Österreich eine Konzession erworben, betrifft keinen entscheidenden Umstand; die Urteilsannahme fehlender Kenntnis des Angekl betreffend seiner steuerlichen Verpflichtungen wird dadurch nicht berührt.

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