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Die Bewertungsbestimmungen des Einkommensteuerrechts gehen als Spezialbestimmungen denen des Bewertungsgesetzes vor.

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/507 Heft 23 v. 1.12.2000

Die Bewertungsbestimmung des § 15 Abs 4 BewG ist auch für die zu einem Betriebsvermögen gehörenden Rechte anzuwenden

§ 1 Abs 3, § 15 Abs 4, § 68 Abs 41 BewG

§ 4 Abs 1 EStG 1988

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