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Bemessungsgrundlage gem TP 1 GGG bei einem Vergleich über eine Leistung, deren Wert das Klagebegehren übersteigt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/477 Heft 22 v. 15.11.2000

§ 18 Abs 2 Z 2, TP 1 GGG

Nach st Jud ist im Falle einer Vergleiches der Wert jener Leistung maßgeblich, zu dem sich eine Partei im Vergleich verpflichtet (vgl zB die bei Tschugguel/Pötscher, MAG Gerichtsgebühren6 unter E 7 zu § 18 GGG referierte Rsp), wobei es nicht darauf ankommt, ob mit dem Vergleich ein exekutionsfähiger Titel geschaffen wird (Tschugguel/Pötscher, aaO E 14a).

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