vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bei Urheberrechten an Werken der Tonkunst, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen erworben wurden, handelt es sich um selbstständige bewertbare Wirtschaftsgüter;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/472 Heft 22 v. 15.11.2000

eine Orientierung der Auslegung des BewG 1955 am EStG 1988 ist wegen der unterschiedlichen Zweckbestimmung grundsätzlich ausgeschlossen; nur die zum Bilanzstichtag bestehenden Schulden, nicht aber die Anschaffungskosten der Urheberrechte können bei der Bewertung als Schuldposten abgezogen werden

§ 41 Abs 1 EStG 1988

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte