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Keine Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskos­-ten, selbst wenn die Fremdbetreuung eine Voraussetzung der beruflichen Tätigkeit ist

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/467 Heft 22 v. 15.11.2000

§ 20 Abs 1 Z 1 und Z 2 lit a EStG 1988

Hat der StPfl Kinder, ohne deren Betreuung ihm die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht möglich ist, dann sind diese Aufwendungen mangels Veranlassungszusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit als solcher als Betriebsausgaben nicht absetzbar.

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