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UStG 1972 § 21 Abs 11; UStG 1994 § 21 Abs 9, § 28 Abs 2 und Abs 3; VO BGBl 1993/882; VO über die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 2000/450 Heft 21 v. 1.11.2000

BGBl 1995/279 Art II: Für Vorsteuerbeträge, die vor dem 1. 1. 1995 anfallen und für welche sich der Vorsteueranspruch aus dem UStG 1972 ergibt, ist nicht die Verordnung über die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer, BGBl 1995/279 anzuwenden, sondern ist die Verordnung BGBl 1993/882 weiterhin in Geltung

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